Das Gutachten ist die Verkehrswertermittlung für Ihre Immobilie
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Das Gutachten für den Verkehrswert (Marktwert) wird im Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren bestimmt und anschließend durch "Besondere, objektspezifische Grundstücksmerkmale" finalisiert.
Gut zu Wissen: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
- Eignung: Das Verkehrswert-Gutachten wird mit Dokumentationsfoto erstellt. Eine Beschaffung fehlender Unterlagen, von Ämtern, kann auf Wunsch beauftragt werden. Das Verkehrswertgutachten eignet sich zum Kauf und Verkauf einer Immobilie, zu Verhandlungen mit Banken / Kreditinstituten aber auch im Nachlassverfahren, zur Wertbestimmung bei Scheidungen, bei Versteigerungen oder anderen Änderungen im Grundbuch sowie zur Wertermittlungen für das Finanzamt. Einen Sonderfall spielt die Schallschutz-bezogene Verkehrswertermittlung dar, doch dazu hier mehr.
- Das bevorzugte Verfahren ist stets das Vergleichswertverfahren, wo der Preis der zu bewertenden Immobilie mit ähnlichen realisierten Verkäufen verglichen wird. Dazu kann auf Daten von Gutachterausschüssen zurückgegriffen werden. Bei unbebauten Grundstücken und bei Eigentumswohnungen wird dieses Verfahren bevorzugt eingesetzt, solange ausreichend viele Vergleichswerte vorhanden sind. Gut zu wissen, es werden "keine" Angebotspreise z.B. von Maklerplattformen herangezogen, denn ob diese je verwirklicht wurden, darf stets bezweifelt werden. Bei Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Zweifamilienhäuser ist dieses Verfahren immer dann fraglich, wenn die entsprechenden Häuser sich zu selten vergleichen lassen, was häufig der Fall ist. Die vorliegenden Daten sind dazu oft zu gering bzw. die Häuser lassen sich nur schwer miteinander vergleichen. Somit kommt hier eher das Sachwertverfahren zum tragen, welches einige Vorteile aber auch Schwächen hat. Die Erfahrung des Sachverständigen, im Bezug auf die Preise von Häusern ist hier wichtiger, als in anderen Verfahren! Das Ertragswertverfahren wird gerne eingesetzt, wenn es sich um vermietete Objekte handelt, das Verfahren kann aber auch angewendet werden, wenn sich eine Vermietbarkeit des Objektes gut darstellen ließe.
Folgende Informationen & Unterlagen werden benötigt:
- Grundbuchauszug ggfls. Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Katasterplan (Liegenschaftskarte)
- Baujahr des / der Gebäude(s)
- Baujahr & Umfang von Modernisierungen
- Bauunterlagen (vermaßt) wie Grundriss, Schnitt und Ansichten
- Baubeschreibung, sofern vorhanden
- Wohnflächenberechnungen
- Energetische Angaben
Folgende Unterlagen werden zusätzlich bei Eigentumswohnungen benötigt:
- Teilungserklärung
- Angaben zum Hausgeld und Rücklagen
Hier ein Verkehrswertgutachten anfragen: Kontakt
Wieczorek-Immowert, im Süden von Berlin.